Mediation gerichtsanhängiger Verfahren
Am Handelsgericht Wien und bei einigen Landesgerichten für Zivilrechtssachen wurden Projekte mit dem Ziel initiiert, auch bereits gerichtsanhängige Causen in einer Mediation zu lösen. Kommen Richter, Richterinnen, Parteien und deren Anwälte zur Ansicht, dass eine Chance für eine „Mediierbarkeit“ besteht, wird das alternative Verfahren von besonders qualifizierte MediatorInnen vorgestellt. Im Falle der Zustimmung wird ein erster Termin für eine CoMediation vereinbart.
Die dafür notwendigen Qualifikationen gehen über die Erfordernisse für eingetragene Mediatoren hinaus und werden vom „Verband für Mediation gerichtsanhäniger Verfahren“ vorgegeben und überprüft. Der Verband führt eine Liste dieser Mediatorinnen und Mediatoren.
Ihr Mediator ist in die Liste dieses Verbandes aufgenommen worden.